Unsere Mandanten schätzen uns!
Gleiche Gebühr, aber mehr Leistung 

Die Gebühren für die Durchführung von Leistungen sind durch die Steuerberatergebührenverordnung vorgegeben.

Die Gebühr für die Lohnbuchhaltung richtet sich nach §34 StBGebV. Die Gebühr für die Buchführung richtet sich nach §33 StBGebV. Die Gebühr für die Abschlussarbeiten richtet sich nach §35 StBGebV. Die Gebühr für die Steuererklärungen richtet sich nach §24 StBGebV.

Die gesetzlichen Regelungen verhindern den Preiswettbewerb zwischen den Steuerberatern.

Wir können Ihre Gebühr nicht ändern, aber wir können die Leistung erhöhen. Hinter unseren Buchhaltungen und Jahresabschlüssen stecken komplexe Systeme, die konsequent auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtet werden. Unser Ziel ist es einen Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.

Was heißt das? Sie werden mehr Leistung bekommen – und letztlich erfolgreicher sein.


Steuerberatung Albers

Wir wissen, was Sie brauchen.